Der „Startschuss“ fiel am 01. Januar 2000. Die Gründer RA Brotzer und RA van Bruggen bündelten ihre Kompetenzen. Gemeinsame Berufsausübung war geboten und unverzichtbar. Den gestiegenen Ansprüchen unserer Mandanten nach schneller und kompetenter Beratung galt und gilt es gerecht zu werden.
Wir haben nach Rechtsgebieten geordnete Schwerpunkte der Beratung gebildet. Das ermöglicht auch fachübergreifende Zusammenarbeit. Spezialisierung ist die Grundlage unseres Erfolgs. In bestimmten Fachgebieten hat uns die Rechtsanwaltskammer aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse und Erfahrungen Fachanwaltbezeichnungen verliehen.
Die dadurch belegte ausgewiesene Erfahrung kommt unserer Tätigkeit auch als Insolvenzverwalter zu Gute. Hierzu notwendige kaufmännische Expertise weisen wir in Insolvenzverfahren nach, mit denen uns die zuständigen Insolvenzgerichte in beträchtlicher Anzahl betrauen.
Die Bearbeitung unserer eng verzahnten Fachgebiete fördert unsere weiteren Tätigkeitsschwerpunkte. Sie erweitern unsere Kernkompetenzen. Wir legen Wert auf überschaubare Größe. Der notwendige persönliche Charakter unserer Leistung ist damit besser gewährleistet.
Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung bürgt für besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet. Die Fachanwaltschaft ist der Nachweis, dass die Kenntnisse erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch Ausbildung und Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf seinem Gebiet regelmäßig
wissenschaftlich publizieren oder an Fortbildungsveranstaltungen dozierend
oder hörend teilnehmen. Nähere Informationen erteilt die Fachanwaltsordnung.
Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier | Hochstr. 1 | 88045 Friedrichshafen | Tel.: 07541 28 96-70 | Fax: 07541 28 96-79 | E-Mail: info@kanzlei-fn.de | Datenschutz ( DS-GVO )
Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung bürgt für besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet. Die Fachanwaltschaft ist der Nachweis, dass die Kenntnisse erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch Ausbildung und Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf seinem Gebiet regelmäßig
wissenschaftlich publizieren oder an Fortbildungsveranstaltungen dozierend
oder hörend teilnehmen. Nähere Informationen erteilt die Fachanwaltsordnung
Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier | Hochstr. 1 | 88045 Friedrichshafen | Tel.: 07541 28 96-70 | Fax: 07541 28 96-79 | E-Mail: info@kanzlei-fn.de | Datenschutz
Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier
Hochstraße 1 | 88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 28 96-70 | Fax: 07541 28 96-79
E-Mail: info@kanzlei-fn.de
Datenschutz ( DS-GVO )