Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung bürgt für besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet. Die Fachanwaltschaft ist der Nachweis, dass die Kenntnisse erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch Ausbildung und Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf seinem Gebiet regelmäßig wissenschaftlich publizieren oder an Fortbildungsveranstaltungen dozierend oder hörend teilnehmen. Nähere Informationen erteilt die Fachanwaltsordnung
Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier | Hochstr. 1 | 88045 Friedrichshafen | Tel.: 07541 28 96-70 | Fax: 07541 28 96-79 | E-Mail: info@kanzlei-fn.de | Datenschutz ( DS-GVO )
Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung bürgt für besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet. Die Fachanwaltschaft ist der Nachweis, dass die Kenntnisse erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch Ausbildung und Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf seinem Gebiet regelmäßig wissenschaftlich publizieren oder an Fortbildungsveranstaltungen dozierend oder hörend teilnehmen. Nähere Informationen erteilt die Fachanwaltsordnung.
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Datenschutz ( DS-GVO )